Neue Geldwäsche-Regeln ab 2027: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU vereinheitlicht die Geldwäscheprävention. Welche Anforderungen ab Juli 2027 gelten und worauf sich Unternehmen jetzt vorbereiten sollten.

Fachbeitrag
Schema Prüfung einer Finanztransaktion

Ab Juli 2027 gelten in der EU neue, weitgehend einheitliche Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Für verpflichtete Unternehmen bringt die EU-Geldwäscheverordnung neue beziehungsweise konkretisierte Anforderungen. Was ändert sich – und worauf sollten sich Unternehmen jetzt vorbereiten?

Geldwäsche macht nicht an Landesgrenzen halt. Die Vorschriften zu ihrer Bekämpfung waren innerhalb der Europäischen Union bislang jedoch in wesentlichen Teilen durch nationale Gesetze geprägt. Das soll sich ändern: Mit dem neuen EU-Geldwäschepaket wird der europäische Rechtsrahmen umfassend reformiert und stärker vereinheitlicht.

Ein zentraler Bestandteil ist die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR). Sie gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Anders als eine Richtlinie muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Gleichzeitig übernimmt die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism) eine zentrale Rolle bei der Vereinheitlichung der Aufsicht und der Konkretisierung des neuen Regelwerks.

Für Unternehmen bedeutet das: Die neuen Vorgaben gelten zwar erst ab 2027 – mit der Vorbereitung sollten betroffene Organisationen jedoch deutlich früher beginnen.

Was ändert sich durch die EU-Geldwäscheverordnung?

Das Ziel der Reform ist vor allem ein einheitlicheres Vorgehen innerhalb der EU. Verpflichtete Unternehmen sollen künftig stärker nach denselben Regeln arbeiten – insbesondere bei Risikobewertungen, Kundenprüfungen, wirtschaftlich Berechtigten und dem Umgang mit Verdachtsfällen.

Für international tätige Unternehmen kann die stärkere Harmonisierung langfristig Vorteile bringen. Gleichzeitig müssen bestehende Prozesse daraufhin überprüft werden, ob sie den neuen europäischen Anforderungen entsprechen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Einheitlichere Kundenprüfung

Die sorgfältige Prüfung von Kunden und Geschäftspartnern – die sogenannte Customer Due Diligence (CDD) – bleibt ein zentraler Bestandteil der Geldwäscheprävention.

Verpflichtete müssen unter anderem die Identität ihrer Kunden überprüfen und gegebenenfalls feststellen, welche wirtschaftlich berechtigten Personen hinter einem Unternehmen oder einer Transaktion stehen. Die neue Verordnung harmonisiert diese Anforderungen innerhalb der EU stärker.

Für bestimmte gelegentliche Transaktionen sieht sie grundsätzlich eine Schwelle von 10.000 Euro vor, ab der Sorgfaltspflichten greifen. Unabhängig von Schwellenwerten können entsprechende Prüfungen insbesondere bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erforderlich sein.

EU-weite Bargeldobergrenze

Eine besonders greifbare Neuerung ist die Obergrenze für Bargeldzahlungen. Für Waren oder Dienstleistungen dürfen künftig grundsätzlich maximal 10.000 Euro in bar gezahlt werden. Mitgliedstaaten können allerdings niedrigere nationale Grenzen festlegen.

Mit der Obergrenze soll verhindert werden, dass große Bargeldzahlungen genutzt werden, um die Herkunft illegal erworbener Gelder zu verschleiern.

Einheitlicherer Umgang mit Verdachtsfällen

Auch Verdachtsmeldungen sollen europaweit stärker vereinheitlicht werden. AMLA arbeitet an gemeinsamen Standards und Formaten für die Meldung verdächtiger Aktivitäten und Transaktionen.

Für Unternehmen bedeutet das: Interne Meldewege und Zuständigkeiten sollten klar definiert sein. Entscheidend ist jedoch bereits der Schritt davor – Mitarbeitende müssen verdächtige Vorgänge überhaupt erkennen und wissen, wie sie richtig reagieren.

AMLA: Neue Aufsicht für die Geldwäscheprävention

Mit der Reform verändert sich nicht nur das Regelwerk, sondern auch die europäische Aufsicht.

Die neue AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main soll eine einheitlichere Anwendung der Geldwäschevorschriften innerhalb der EU fördern. Dazu entwickelt sie gemeinsame Standards, koordiniert nationale Aufsichtsbehörden und konkretisiert derzeit verschiedene Anforderungen des neuen Regelwerks.

Ab 2028 soll AMLA zudem ausgewählte besonders risikoreiche, grenzüberschreitend tätige Unternehmen des Finanzsektors direkt beaufsichtigen.

Für international tätige Unternehmen wird Geldwäscheprävention damit zunehmend zu einem europäischen Compliance-Thema

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Auch wenn die neuen Vorschriften erst ab Juli 2027 gelten, sollten betroffene Unternehmen ihre Vorbereitung rechtzeitig beginnen. Dazu gehört insbesondere:

Gerade der letzte Punkt ist wichtig: Ein Compliance-System kann nur funktionieren, wenn Beschäftigte ungewöhnliche Vorgänge erkennen und wissen, was im Verdachtsfall zu tun ist.

Geldwäscheprävention beginnt mit Aufmerksamkeit

Die neuen EU-Regeln schaffen einen einheitlicheren Rahmen für die Geldwäscheprävention. Im Arbeitsalltag sind es jedoch häufig Mitarbeitende, die auffällige Zahlungen, ungewöhnliche Geschäftsvorgänge oder andere Warnsignale zuerst wahrnehmen.

Neben der Anpassung von Prozessen und Kontrollen sollten Unternehmen deshalb auch das Wissen ihrer Beschäftigten im Blick behalten. Regelmäßige Schulungen können dabei helfen, typische Geldwäschemethoden und Verdachtsmomente zu erkennen und im Ernstfall richtig zu reagieren.

Wer sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt, kann Prozesse, Verantwortlichkeiten und Qualifizierungsmaßnahmen rechtzeitig auf den neuen europäischen Rahmen ausrichten.

Zur Ressourcen-Übersicht

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Fordern Sie jetzt einen Rückruf an - wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Natürlich können Sie Ihren Bedarf auch vor der Kontaktaufnahme spezifizieren!

Selbstverständlich können Sie uns auch direkt anrufen:
+49 211 598810-0